Private Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und der weitaus größte Teil der Bevölkerung ist auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil des staatlichen Sozialsystems versichert. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zudem noch die private Krankenversicherung.
Im letzten Jahre (2007) waren ca. 9 Millionen Menschen in einer privaten Krankenversicherung versichert.
Diese wird zum größten Teil von Selbstständigen und Besserverdienenden genutzt und bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Beitragshöhe und besonders hinsichtlich der Leistungen einige Vorteile. Aus diesem Grunde wählen Versicherte, welche sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden können, in den meisten Fällen den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung.

Unterschiedliche Arten der Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer bieten viele Arten von Versicherungen an, neben der Krankenvollversicherung auch einige private Zusatzversicherungen als Ergänzung für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.
Wie schon kurz erwähnt, spricht die private Krankenversicherung bestimmte Personenkreise und Berufsgruppen besonders an. So können sich zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen in der privaten Krankenversicherung versichern lassen und nebenbei Reisen mit Hund machen.
Angestellte und Arbeiter können sich hingegen nur in der privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, da sie ansonsten gesetzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese Einkommensgrenze liegt momentan bei einem Bruttojahresgehalt von 48.150 Euro (4.012,50 Euro monatlich). Überschreitet der Arbeiter bzw. Arbeitnehmer diese Grenze, hat er die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, und sich im Anschluss freiwillig in der privaten Krankenversicherung zu versichern.

Die Beitragsfestsetzung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo sich die Beitragshöhe ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten richtet, gibt es in der privaten Krankenversicherung mehrere Kriterien, die zur Beitragsfeststellung herangezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel das Geschlecht, Eintrittsalter des Versicherten, erhöhte Risiken beispielsweise durch bestehende Vorerkrankungen, und in aller erster Linie natürlich die vom Versicherten gewünschten Leistungsarten.
Während die gesetzliche Krankenversicherung nur die Grundversorgung und medizinische Betreuung des Versicherten leistet, kann der Versicherte im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung noch einige wesentlich weitergehende Leistungen erhalten.
Dazu zählt zum Beispiel die Chefarzt-Behandlung sowie die Möglichkeit der Belegung von Ein- oder Zweibettzimmern bei stationären Krankenhausaufenthalten, Kinder können bei notwendigen Krankenhausaufenthalten begleitet werden, eine generell freie Arzt- und Krankenhauswahl, volle Kostenerstattungen aller Zahnarztbehandlungen (insbesondere bei Zahnersatz), keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, oder auch die volle Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen.

Der Wechsel zur Privaten

Bevor man den Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung durchführt, solle man sich allerdings im Klaren darüber sein, dass man dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann.
Dieses ist der Fall, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird (wenn er zum Beispiel nach einer selbstständigen Tätigkeit wieder Arbeitnehmer wird), unter 55 Jahren alt ist und das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Natürlich ist beim Wechsel in die private Krankenversicherung auch zu berücksichtigen, dass man nun den vollen Beitrag alleine zahlen muss, während im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber 50 Prozent des Beitrages übernommen hat.
Zudem ist es natürlich auch in der privaten Krankenversicherung so, dass die Beiträge steigen können. Ursachen und Gründe für Beitragserhöhungen seitens der privaten Krankenversicherer sind hauptsächlich allgemeine Kostensteigerungen, Veränderung des Neugeschäftes, gesetzliche Änderungen die auch die private Krankenversicherung betreffen, sowie medizinischer Fortschritt in Form von teureren Behandlungsmethoden.
Ferner beinhaltet der Beitrag zur privaten Krankenversicherung natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen. Durch diese Rückstellungen soll verhindert werden, dass die Beiträge im Alter zu hoch werden, da in den meisten Fällen der Behandlungshäufigkeit mit fortschreitendem Alter zunimmt, und somit natürlich auch die Kostenbelastung seitens der Krankenversicherer.
Aus diesem Grunde praktizieren es auch viele private Krankenversicherungen, dass der Versicherte die Möglichkeit hat, freiwillige Beiträge zu leisten, um die Beitragsbelastung dann im Alter so gering wie möglich zu halten.

Insgesamt kann man als Fazit festhalten, dass sich der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sicherlich für viele Versicherte lohnen kann, man aber dennoch bestimmte Punkt bedenken sollte, so zum Beispiel auch, dass es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, d.h., Kinder und Ehepartner müssen sich jeweils eigenständig versichern.