Private Krankenversicherung
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine
Krankenversicherungspflicht und der weitaus größte Teil der
Bevölkerung ist auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
als Teil des staatlichen Sozialsystems versichert. Neben der
gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zudem noch die private
Krankenversicherung.
Im letzten Jahre (2007) waren ca. 9 Millionen Menschen in einer
privaten Krankenversicherung versichert.
Diese wird zum größten Teil von Selbstständigen und
Besserverdienenden genutzt und bietet im Vergleich zur gesetzlichen
Krankenversicherung hinsichtlich der Beitragshöhe und besonders
hinsichtlich der Leistungen einige Vorteile. Aus diesem Grunde
wählen Versicherte, welche sich zwischen der gesetzlichen und der
privaten Krankenversicherung entscheiden können, in den meisten
Fällen den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung.
Unterschiedliche Arten der Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer bieten viele Arten von
Versicherungen an, neben der Krankenvollversicherung auch einige
private Zusatzversicherungen als Ergänzung für Personen, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.
Wie schon kurz erwähnt, spricht die private Krankenversicherung
bestimmte Personenkreise und Berufsgruppen besonders an. So können
sich zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig
vom Einkommen in der privaten Krankenversicherung versichern lassen
und nebenbei Reisen mit Hund machen.
Angestellte und Arbeiter können sich hingegen nur in der privaten
Krankenversicherung versichern, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen
überschreiten, da sie ansonsten gesetzlich pflichtversichert in der
gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese Einkommensgrenze liegt
momentan bei einem Bruttojahresgehalt von 48.150 Euro (4.012,50 Euro
monatlich). Überschreitet der Arbeiter bzw. Arbeitnehmer diese
Grenze, hat er die Möglichkeit, aus der gesetzlichen
Krankenversicherung auszutreten, und sich im Anschluss freiwillig in
der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Die Beitragsfestsetzung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo sich die
Beitragshöhe ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten
richtet, gibt es in der privaten Krankenversicherung mehrere
Kriterien, die zur Beitragsfeststellung herangezogen werden. Dazu
gehören zum Beispiel das Geschlecht, Eintrittsalter des
Versicherten, erhöhte Risiken beispielsweise durch bestehende
Vorerkrankungen, und in aller erster Linie natürlich die vom
Versicherten gewünschten Leistungsarten.
Während die gesetzliche Krankenversicherung nur die Grundversorgung
und medizinische Betreuung des Versicherten leistet, kann der
Versicherte im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung noch
einige wesentlich weitergehende Leistungen erhalten.
Dazu zählt zum Beispiel die Chefarzt-Behandlung sowie die
Möglichkeit der Belegung von Ein- oder Zweibettzimmern bei
stationären Krankenhausaufenthalten, Kinder können bei notwendigen
Krankenhausaufenthalten begleitet werden, eine generell freie Arzt-
und Krankenhauswahl, volle Kostenerstattungen aller
Zahnarztbehandlungen (insbesondere bei Zahnersatz), keine Zuzahlung
auf Medikamente und Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, oder auch
die volle Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen.
Der Wechsel zur Privaten
Bevor man den Wechsel von der gesetzlichen zur privaten
Krankenversicherung durchführt, solle man sich allerdings im Klaren
darüber sein, dass man dann nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung
zurückkehren kann.
Dieses ist der Fall, wenn der Versicherte wieder
versicherungspflichtig wird (wenn er zum Beispiel nach einer
selbstständigen Tätigkeit wieder Arbeitnehmer wird), unter 55 Jahren
alt ist und das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
liegt.
Natürlich ist beim Wechsel in die private Krankenversicherung auch
zu berücksichtigen, dass man nun den vollen Beitrag alleine zahlen
muss, während im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der
Arbeitgeber 50 Prozent des Beitrages übernommen hat.
Zudem ist es natürlich auch in der privaten Krankenversicherung so,
dass die Beiträge steigen können. Ursachen und Gründe für
Beitragserhöhungen seitens der privaten Krankenversicherer sind
hauptsächlich allgemeine Kostensteigerungen, Veränderung des
Neugeschäftes, gesetzliche Änderungen die auch die private
Krankenversicherung betreffen, sowie medizinischer Fortschritt in
Form von teureren Behandlungsmethoden.
Ferner beinhaltet der Beitrag zur privaten Krankenversicherung
natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen.
Durch diese Rückstellungen soll verhindert werden, dass die Beiträge
im Alter zu hoch werden, da in den meisten Fällen der
Behandlungshäufigkeit mit fortschreitendem Alter zunimmt, und somit
natürlich auch die Kostenbelastung seitens der Krankenversicherer.
Aus diesem Grunde praktizieren es auch viele private
Krankenversicherungen, dass der Versicherte die Möglichkeit hat,
freiwillige Beiträge zu leisten, um die Beitragsbelastung dann im
Alter so gering wie möglich zu halten.
Insgesamt kann man als Fazit festhalten, dass sich der Wechsel von
der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sicherlich für
viele Versicherte lohnen kann, man aber dennoch bestimmte Punkt
bedenken sollte, so zum Beispiel auch, dass es in der privaten
Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, d.h., Kinder
und Ehepartner müssen sich jeweils eigenständig versichern.