Mögliche Leistungen der Krankenversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten eine Vielzahl von Leistungen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind dabei weitgehend identisch, da sie vom Staat bis auf einen geringen Spielraum vorgegeben sind. Die grundlegende Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit des Versicherten zu verbessern, aufrecht zu erhalten oder nach einer Krankheit oder einem Unfall wiederherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Krankenversicherung per Gesetz verpflichtet, alle dazu notwendigen Leistungen in Form von Kostenübernahmen zu erbringen. Zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die Kostenübernahme für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, sowie die Zahlung von Krankengeld, falls der Arbeitgeber bei längerer Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung vornimmt. Der Versicherte hat bei der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Arzt- und Zahnarztwahl, was im Vergleich zu manch anderen Ländern auch in den Bereich der besonderen Leistungen der Krankenversicherung fällt. Neben den notwendigen Behandlungen und den damit zusammenhängenden Kostenübernahmen, bietet die gesetzliche Krankenversicherung auch im Bereich der Prävention und den Vorsorgemaßnahmen einige Leistungen an. So werden beispielsweise Gesundheitskurse finanziert oder z.B. die Kosten für Krebsvorsorgeuntersuchungen erstattet. Somit bietet die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch nicht-finanzielle Leistungen wie Beratung und Aufklärung in Gesundheitsfragen an.

Leistungsarten und Programme

Grundsätzlich kann man das Leistungsspektrum der Krankenversicherung in viele Bereiche unterteilen. Zunächst einmal sind hier die Geldleistungen, Dienstleistungen und Sachleistungen zu nennen. Hierunter fallen zum Beispiel Krankenhausbehandlungen und Medikamente als Sachleistungen, zahnärztliche Behandlungen als Dienstleistung, sowie das Krankentagegeld als Geldleistung. Ferner bietet die gesetzliche Krankenversicherung natürlich auch Programme zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung an. Hierzu zählen z.B. Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen. Auch die Früherkennung von Krankheiten gehört zu den wichtigen Leistungen, welche die Krankenversicherung erbringt. Dieses Ziel kann durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheits--Checkups erreicht werden, auf die der Versicherten beispielsweise ab Vollendung des 35. Lebensjahres einen regelmäßigen Anspruch hat. Die wichtigste Leistung überhaupt ist sicherlich die Krankenbehandlung. Hierunter fallen z.B. Krankenhausbehandlungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Hilfsmittel, aber auch das Stellen einer Haushaltshilfe, falls der Versicherte aufgrund einer Erkrankung den Haushalt nicht mehr alleine führen kann. Auch die Zahlung von Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Arbeitnehmer erhalten dieses Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht mehr übernimmt. Auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft bietet die Krankenversicherung Leistungen an, und zwar in Form von Mutterschaftsgeld. Dieses wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Befindet sich der Versicherte im Ausland und erkrankt dort oder erleidet einen Unfall, kann er auch in dieser Situation Hilfe der Krankenversicherung erwarten. Voraussetzung ist allerdings, dass er eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzt, die für 27 EU-Staaten und einige weitere Länder gültig ist.

Beschränkung der Leistungen

Auch wenn das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu vielen anderen Staaten sicherlich sehr hoch ist, sind viele Leistungen dennoch auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt. So werden beispielsweise seit einigen Jahren Zahnbehandlungen nur zum Teil kostenmäßig erstattet, bei den Zahnersatzbehandlungen sieht es noch schlechter aus. Zudem dürfen die Zahnärzte nur die einfachsten und kostengünstigsten Materialien verwendet. Auch bei den Sehhilfen sieht die Situation nicht anders aus, es gibt für den Versicherten hier nur einen ganz geringen Zuschuss zu einer neuen Brille oder benötigten Kontaktlinsen. Auch im Bereich der Kostenübernahme für Medikamente stößt die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Leistungsgrenze. Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel werden gar nicht erstattet, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss der Versicherte inzwischen eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro leisten. Die möglichen Leistungen der privaten Krankenversicherung sind bedeutend umfassender, als es die gesetzliche Krankenversicherung anbieten kann. Zu den oben beschrieben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen kommen bei der privaten Krankenversicherung noch eine Vielzahl von Leistungen hinzu. So werden z.B. Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz in vollem Umfang erstattet, das gleiche gilt ebenfalls für die Erstattung von Sehhilfen. Zusätzlich werden oftmals Chefarztbehandlungen und Ein- bzw. Zweibettzimmer-Belegung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt finanziert. Auch im Bereich der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden bietet die private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen in Form von Kostenübernahmen an. Bei all diesen Leistungen haben Versicherungsnehmer jedoch auch jederzeit die Möglichkeit, durch einen Versicherungswechsel, entsprechend bessere oder individuellere Leistungen in Anspruch zu nehmen und für sich zu nutzen.