Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung als Teil der Krankenversicherung Genau wie die gesetzliche Krankenversicherung, so gehört auch die Pflegeversicherung zum Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich dabei um eine umlagenfinanzierte Versicherung, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der notwendigen häuslichen oder stationären Pflege übernimmt bzw. sich an den dafür entstehenden Kosten beteiligt. Eingeführt wurde die Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 mit dem Ziel, die Pflege wieder in einem angemesseneren Rahmen für jeden Bedürftigen bezahlbar zu machen. Neben der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung bildet sie seitdem die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Träger der Pflegeversicherung sind die so genannten Pflegekassen, welche zwar bei den jeweiligen Krankenkassen aufgebaut worden sind, rechtlich aber unabhängige und eigenständige Körperschaften darstellen. In die gesetzliche Pflegeversicherung werden automatisch alle gesetzlich krankenversicherten Personen aufgenommen. Darüber hinaus besteht eine freiwillige Versicherungspflicht für Personen, die kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Aufgabe der Pflegeversicherung

Hauptaufgabe der Pflegeversicherung ist es, bei medizinisch notwendiger häuslicher oder stationärer Pflege einen Teil der Kosten, die für Personal und Material entstehen, zu übernehmen und damit den einzelnen Versicherten finanziell zu entlasten. Ferner ist es allerdings ebenso ein Ziel der Pflegeversicherung, die Möglichkeit der Selbstversorgung des Versicherten zu erhalten, und wenn diese bereits in Teilen verloren gegangen ist, sie im besten Fall wieder herzustellen. Dabei gilt generell der Grundsatz, dass die häusliche Pflege auf jeden Fall der stationären Pflege vorzuziehen ist. Dieses entlastet zum einen die Gesamtkosten, da ein stationärer Pflegeplatz heute ca. 3.000 bis 5.000 Euro im Monat kostet, und ist auch für den Versicherten angenehmer, da er in seiner gewohnten Umgebung betreut werden kann. Um die Versicherten auch nach dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit ausreichend unterstützen zu können, gibt es für den Bereich der häuslichen Pflege die so genannten Pflegestufen. Diese reichen von Pflegestufe I bis zur Pflegestufe III und werden innerhalb der jeweiligen Stufe nach Sach- und Geldleistungen unterteilt. Aktuell sind folgende Beträge für die Pflegestufe I-II gültig.

Pflegestufe I

In der Pflegestufe I werden erheblich pflegebedürftige Personen eingestuft. Für diesen Personenkreis zahlt die Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege bis zu 384 Euro pro Monat an Sachleistungen oder alternativ ein Pflegegeld in Höhe von maximal 205 Euro monatlich. Die Pflegestufe I wird so definiert, dass dort Versicherte einzustufen sind, die mindestens einmal täglich in zwei Bereichen der Ernährung, Körperpflege oder Haushaltsführung Hilfe benötigen. Dabei muss der wöchentliche Aufwand der Pflegekraft mindestens 1,5 Stunden am Tag betragen.

Pflegestufe II

In die Pflegestufe II werden Personen eingestuft, die als schwerpflegebedürftig charakterisiert werden können. Hier wird eine Sachleistung bis zu 921 Euro monatlich erbracht bzw. alternativ ein Pflegegeld von bis zu 410 Euro monatlich gezahlt. Definiert wird diese Pflegestufe so, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Ernährung, Körperpflege oder der Mobilität benötigt und zusätzlich mehrfach wöchentlich Hilfe bei Haushaltsarbeiten. Zudem muss die Pflegeperson mindestens drei Stunden am Tag mit der Pflege des Versicherten beschäftigt sein.

Pflegestufe III

Die höchste Pflegestufe ist die Pflegestufe III. In diese werden als schwerstpflegebedürftige Personen eingestuft, die Sachleistung beträgt bis zu 1.432 Euro monatlich bzw. bis zu 1.918 Euro monatlich bei besonderen Härtefällen. Alternativ wird ein Pflegegeld in Höhe von bis zu 665 Euro monatlich gezahlt. In dieser Pflegestufe muss eine Pflegeperson jederzeit zu erreichen sein und der wöchentliche Zeitaufwand muss mindestens 5 Stunden pro Tag betragen. Bei der stationären Pflege sind die Leistungen der Pflegeversicherung etwas höher. Hier werden folgende Höchstbeträge gezahlt. Für die Pflegestufe I bekommt die Pflegeeinrichtung einen Betrag von bis zu 1.023 Euro, in der Pflegestufe II sind es 1.279 Euro, für die Pflegestufe III werden bis zu 1.432 Euro gezahlt und in Härtefällen bis zu 1.688 Euro.

Pflegeversicherungsbeitrag

Die Pflegeversicherung trägt also einen großen Teil dazu bei, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt werden können, und sich diese Versorgung auch finanziell leisten können. Für diese Ausgaben muss die Pflegeversicherung natürlich nach dem Umlageprinzip auch Beiträge erhalten. Jeder Pflegeversicherte zahlt ab dem 1. Juli 2008 einen Beitrag von 1,95 Prozent (2,20 Prozent bei kinderlosen Versicherten).